Zusatzbedingungen für das PflegeMatch Premiumprofil
Stand: 29.05.2026 | Version 1.0.2
Zusatzbedingungen für das PflegeMatch Premiumprofil
1. Geltungsbereich und Verhältnis zur B2B-AGB
1.1 Diese Zusatzbedingungen („Premiumprofil-Addendum") regeln die kostenpflichtige Nutzung des Premiumprofils auf der PflegeMatch-Plattform durch verifizierte Pflegedienste („Pflegedienst", „Sie"). Sie ergänzen die Nutzungsbedingungen für Pflegedienste („B2B-AGB") und gelten zusätzlich zu diesen; dort sind sie als gesonderte Bedingungen für bezahlte Profilfunktionen gemäß § 3.9 B2B-AGB in Bezug genommen.
1.2 Bei Widersprüchen zwischen B2B-AGB und diesem Addendum gehen die Regelungen dieses Addendums vor, soweit sie das Premiumprofil betreffen. Im Übrigen bleibt die B2B-AGB unverändert wirksam.
1.3 Betreiber ist:
Mustafa Chafei
PflegeMatch (Einzelunternehmen)
Corneliusstraße 55
47918 Tönisvorst
Deutschland
E-Mail: info@pflegematch24.de
(nachfolgend „PflegeMatch" oder „wir").
1.4 Eine Pflicht zur Buchung des Premiumprofils besteht nicht. Der kostenfreie Verzeichniseintrag und der vertragliche Grundumfang nach B2B-AGB bleiben von Buchung oder Nicht-Buchung des Premiumprofils unberührt.
2. Leistungsgegenstand
2.1 Das Premiumprofil ist eine erweiterte, gestaltbare Darstellung Ihres Pflegedienstes innerhalb der PflegeMatch-Plattform sowie auf öffentlich zugänglichen Profilseiten. Es ergänzt den kostenfreien Verzeichniseintrag um zusätzliche Darstellungs-, Sichtbarkeits- und Kontaktfunktionen.
2.2 Der konkrete Funktionsumfang des Premiumprofils ergibt sich aus der jeweils aktuellen Plattform- und Service-Beschreibung. Verfügbarkeit, Bezeichnung, Darstellung und Reichweite einzelner Funktionen können sich weiterentwickeln; § 9 dieses Addendums (Leistungsänderungen) bleibt unberührt.
2.3 Das Premiumprofil ist personalisiert auf den verifizierten Pflegedienst gebunden und nicht übertragbar.
3. Buchung, Vertragsschluss und Akzeptanz
3.1 Die Buchung des Premiumprofils erfolgt durch den Pflegedienst über den dafür vorgesehenen Buchungsweg in der PflegeMatch-Anwendung. Im Buchungsprozess werden die wesentlichen Leistungsmerkmale, die jeweils aktuell geltenden Preise und Steuerangaben sowie dieses Addendum in seiner zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung angezeigt.
3.2 Der Vertrag über das Premiumprofil kommt mit der ausdrücklichen Bestätigung der Buchung durch den Pflegedienst zustande. Mit Bestätigung der Buchung akzeptiert der Pflegedienst dieses Addendum in seiner zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.
3.3 Die maßgeblichen Preise und der gewählte Tarif werden vor Vertragsschluss im Buchungsprozess angezeigt; verbindlich ist jeweils der dort vor Zahlung dargestellte Preis. Pflegedienst und PflegeMatch sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht.
4. Laufzeit und Kündigung
4.1 Das Premiumprofil wird auf unbestimmte Zeit gebucht und ist von beiden Seiten monatlich kündbar. Soweit im Buchungsprozess eine abweichende Mindestlaufzeit ausdrücklich angezeigt und vom Pflegedienst bestätigt wurde, gilt diese vorrangig.
4.2 Die Kündigung erfolgt in Textform (E-Mail genügt) oder über die dafür vorgesehene Funktion in der Pflegedienst-Anwendung. Sie wirkt zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode.
4.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei erheblichen Vertragsverletzungen der jeweils anderen Partei vor.
4.4 PflegeMatch kann das Premiumprofil aus wichtigem Grund, insbesondere bei begründetem Verdacht auf Missbrauch oder bei wiederholten erheblichen Pflichtverletzungen nach B2B-AGB, mit sofortiger Wirkung beenden. Die Mitteilungs- und Begründungspflichten nach § 10 B2B-AGB bleiben unberührt. Die Folgen einer solchen Beendigung richten sich nach § 5 dieses Addendums.
4.5 Eine Pausierung der Buchung wird im Rahmen dieses Addendums nicht angeboten. Eine Aussetzung der Vergütungspflicht für laufende Perioden findet nicht statt.
5. Vergütung, Setup-Beitrag und pro-rata-Behandlung
5.1 Für das Premiumprofil wird die jeweils gebuchte periodische Vergütung erhoben. Die Vergütung wird im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig.
5.2 Wird im Buchungsprozess zusätzlich ein einmaliger Setup-Beitrag ausgewiesen und vom Pflegedienst bestätigt, deckt dieser den initialen Einrichtungs-, Prüf- und Veröffentlichungsaufwand des Premiumprofils. Der Setup-Beitrag ist mit Bestätigung der Buchung fällig.
5.3 Der einmalige Setup-Beitrag ist nicht erstattungsfähig, soweit nicht gesetzlich zwingende Rückerstattungsansprüche bestehen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Premiumprofil später durch Kündigung, außerordentliche Beendigung oder Sichtbarkeitseingriff nach § 7 endet.
5.4 Bei Beendigung der Buchung im Laufe einer bereits begonnenen Abrechnungsperiode wird die für diese Periode bereits geleistete periodische Vergütung grundsätzlich nicht anteilig erstattet, soweit nicht gesetzlich zwingende Erstattungsansprüche bestehen. Maßgeblich ist die im Buchungsprozess angezeigte Periodenlänge.
5.5 Bei vom Pflegedienst nicht zu vertretenden, fortlaufenden technischen Ausfällen, durch die das Premiumprofil über mehrere Tage hinweg wesentlich nicht nutzbar war, behält sich PflegeMatch eine angemessene Kulanzregelung vor. Ein vertraglicher Anspruch auf diese Kulanz besteht nicht; gesetzliche Mängelansprüche bleiben unberührt.
5.6 Spätere Anpassungen der periodischen Vergütung für bestehende Buchungen werden dem Pflegedienst mit angemessenem Vorlauf in Textform mitgeteilt. Bestehende Vergütungen, die der Pflegedienst bereits für eine laufende Periode entrichtet hat, bleiben für diese Periode unberührt; das Sonderkündigungsrecht des Pflegedienstes nach § 4 bleibt unberührt.
6. Umsatzsteuer und Rechnungsstellung
6.1 Die im Buchungsprozess angezeigten Beträge sind die für die Buchung maßgeblichen Beträge. Die jeweils geltende steuerliche Behandlung wird im Buchungsprozess und in der Rechnung ausgewiesen.
6.2 PflegeMatch stellt dem Pflegedienst für die periodische Vergütung und für einen etwaigen Setup-Beitrag eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne der §§ 14, 14a UStG aus. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt; der Pflegedienst stimmt dem elektronischen Versand zu.
6.3 Soweit gesetzliche Bestimmungen zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) auf PflegeMatch Anwendung finden, wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen; die Rechnung enthält einen entsprechenden Hinweis. Fällt Umsatzsteuer an, wird sie im Buchungsprozess und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
7. Inhaltliche Prüfung, Sichtbarkeit und Streitfälle
7.1 Vor erstmaliger öffentlicher Veröffentlichung und nach wesentlichen inhaltlichen Änderungen kann PflegeMatch das Premiumprofil einer inhaltlichen Prüfung unterziehen, insbesondere zur Wahrung rechtlicher Anforderungen, der Qualität der Plattform und des Schutzes Dritter. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach Freigabe.
7.2 PflegeMatch darf die öffentliche Sichtbarkeit eines einzelnen Premiumprofils oder einzelner Profilinhalte aus rechtlichen, Sicherheits-, Qualitäts-, Verifikations- oder Missbrauchsschutzgründen ganz oder teilweise einschränken, korrigieren, vorübergehend aussetzen oder beenden. Die Maßnahme und ihre Begründung werden dem Pflegedienst nach Maßgabe von § 10 B2B-AGB (Maßnahmenkatalog und Verfahren) auf dauerhaftem Datenträger mitgeteilt; der dort vorgesehene Beschwerdeweg bleibt unberührt.
7.3 Wird die Sichtbarkeit des Premiumprofils auf Veranlassung von PflegeMatch über einen vom Pflegedienst nicht zu vertretenden Zeitraum hinaus eingeschränkt oder ausgesetzt, ohne dass ein vom Pflegedienst zu vertretender Umstand (§ 7.4) oder ein außerordentlicher Beendigungsgrund nach § 4.4 vorliegt, gewährt PflegeMatch für den betroffenen Zeitraum eine angemessene Gutschrift oder anteilige Erstattung der periodischen Vergütung. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7.4 Beruht die Sichtbarkeitsbeschränkung auf einem vom Pflegedienst zu vertretenden Umstand (etwa Verstöße gegen die B2B-AGB, dieses Addendum oder gesetzliche Vorgaben), bleibt die Vergütungspflicht für die laufende Periode unberührt; § 5.3 (Setup-Beitrag) und § 5.4 (pro-rata) gelten entsprechend.
7.5 Streitigkeiten über Sichtbarkeitsbeschränkungen werden vorrangig über das Beschwerdeverfahren nach B2B-AGB geführt; die gesetzlichen Rechte beider Parteien bleiben unberührt.
8. Pflichten des Pflegedienstes
8.1 Der Pflegedienst stellt sicher, dass die im Premiumprofil veröffentlichten Inhalte (Texte, Bilder, Kontaktangaben, Strukturen) den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere dem UWG, der DSGVO, dem TDDDG, dem DDG sowie berufs- und kennzeichnungsrechtlichen Vorgaben.
8.2 Der Pflegedienst sichert zu, dass er an den veröffentlichten Inhalten die erforderlichen Rechte hält und dass die Veröffentlichung über die PflegeMatch-Plattform durch entsprechende Rechteketten und Einwilligungen abgedeckt ist; § 8 B2B-AGB (Nutzungsrechte) gilt entsprechend für Premiumprofil-Inhalte.
8.3 Der Pflegedienst hält die im Premiumprofil hinterlegten geschäftlichen Kontaktdaten aktuell. PflegeMatch ist nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität dieser Angaben fortlaufend zu prüfen.
9. Leistungsänderungen, Beta-Funktionen und Verweis auf weitere Bedingungen
9.1 PflegeMatch entwickelt die Plattform und die Funktionen des Premiumprofils laufend weiter und behält sich vor, Funktionen hinzuzufügen, anzupassen, in einer Beta-Form bereitzustellen oder zu entfernen, sofern dies den wesentlichen Leistungsumfang des Premiumprofils nicht zum Nachteil des Pflegedienstes beeinträchtigt. Wesentliche, für den Pflegedienst nachteilige Änderungen werden mit einer angemessenen Vorlaufzeit angekündigt; § 14 B2B-AGB (Änderungen) gilt entsprechend.
9.2 Beta- oder Experiment-Funktionen sind als solche gekennzeichnet, können jederzeit verändert oder eingestellt werden und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
9.3 Soweit für einzelne Funktionen weitere, gesonderte Bedingungen gelten (z. B. besondere KI-, Werbe- oder Drittanbieter-Funktionen), werden diese im Buchungs- oder Aktivierungsprozess separat angezeigt und akzeptiert.
10. Datenschutz
10.1 Für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Premiumprofil gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von PflegeMatch. Sie informiert insbesondere über die Verarbeitungszwecke, Empfängerkategorien und Speicherfristen für öffentlich dargestellte Profilinhalte und für die Anbahnung von Anfragen über das Premiumprofil.
10.2 Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die im Premiumprofil veröffentlichten Inhalte des Pflegedienstes bleibt der Pflegedienst. PflegeMatch ist Verantwortlicher für die Plattform-Funktionen rund um Darstellung, Auffindbarkeit und Zustellung von Anfragen, soweit dies in der Datenschutzerklärung beschrieben ist.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Soweit der Pflegedienst Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Addendum der Sitz von PflegeMatch.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Addendums unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
11.4 Erklärungen und Änderungen im Zusammenhang mit diesem Addendum bedürfen der Textform (z. B. E-Mail oder In-App-Benachrichtigung); die elektronische Form ist ausreichend. Individuell zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen haben Vorrang.