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Kulanzpraxis für Credit-Gutschriften

Informative Übersicht der aktuell üblichen Kulanzpraxis · Stand: Februar 2026

Hinweis: Diese Übersicht beschreibt die aktuell übliche Kulanzpraxis von PflegeMatch. Es besteht kein vertraglicher Anspruch auf eine Erstattung. PflegeMatch behält sich vor, diese Praxis jederzeit anzupassen. Maßgeblich sind die Nutzungsbedingungen für Pflegedienste (§ 6).

1. Grundsatz

Credits sind Plattform-Guthaben und können ausschließlich für kostenpflichtige Leistungen auf PflegeMatch verwendet werden. Eine Barauszahlung oder Übertragung an Dritte ist nicht möglich.

2. Aktuelle Kulanz-Szenarien

Die folgenden Szenarien führen in der Regel zu einer Credit-Gutschrift, sofern die jeweils genannten Bedingungen erfüllt sind. Ein Anspruch entsteht hierdurch nicht.

SzenarioKulanz-GutschriftZeitfensterBedingungen
Pflegeanfrage wird vom Pflegesuchenden archiviert50 %Innerhalb von 2 Tagen nach ZahlungPflegedienst hat Nachricht geschrieben · Pflegesuchender hat nicht geantwortet
Pflegesuchender lehnt den Pflegedienst ab50 %Innerhalb von 5 Tagen nach ZahlungPflegedienst hat Nachricht geschrieben · Pflegesuchender hat nicht geantwortet
Chat-Inaktivität (längere Zeit ohne Nachrichten)50 %Ohne festes ZeitfensterPflegedienst hat Nachricht geschrieben · Pflegesuchender hat nicht geantwortet
Pflegesuchender löscht sein Konto50 %Innerhalb von 7 Tagen nach ZahlungPflegedienst hat Nachricht geschrieben · Pflegesuchender hat nicht geantwortet

3. Kein Anspruch auf Gutschrift

Eine Gutschrift erfolgt insbesondere nicht, wenn:

  • der Pflegedienst den Vermittlungsvorgang selbst beendet hat (eigener Rückzug),
  • die Vermittlung erfolgreich abgeschlossen wurde (Auswahl durch den Pflegesuchenden),
  • der Pflegedienst keine Nachricht im Chat geschrieben hat (eigene Untätigkeit),
  • eine echte Konversation stattgefunden hat (der Pflegesuchende hat geantwortet),
  • das jeweils angezeigte Zeitfenster überschritten wurde.

4. Verfahren

Gutschriften werden in der Regel automatisch und systemgesteuert geprüft. Manuelle Anträge sind nicht erforderlich. Gewährte Gutschriften werden Ihrem Plattform-Guthaben zugeführt. PflegeMatch entscheidet jeweils nach billigem Ermessen.

5. Änderungen dieser Übersicht

Diese Übersicht spiegelt die aktuell auf der Plattform hinterlegten Kulanzregeln wider. Änderungen können jederzeit erfolgen; maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Prüfung gültige Stand. Eine Pflicht zur Vorankündigung besteht nicht. Maßgeblich für die rechtliche Bewertung sind die Nutzungsbedingungen für Pflegedienste (§ 6).

Stand: Februar 2026 — Kulanzpraxis, kein vertraglicher Anspruch

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