Kulanzpraxis für Credit-Gutschriften
Informative Übersicht der aktuell üblichen Kulanzpraxis · Stand: Februar 2026
1. Grundsatz
Credits sind Plattform-Guthaben und können ausschließlich für kostenpflichtige Leistungen auf PflegeMatch verwendet werden. Eine Barauszahlung oder Übertragung an Dritte ist nicht möglich.
2. Aktuelle Kulanz-Szenarien
Die folgenden Szenarien führen in der Regel zu einer Credit-Gutschrift, sofern die jeweils genannten Bedingungen erfüllt sind. Ein Anspruch entsteht hierdurch nicht.
| Szenario | Kulanz-Gutschrift | Zeitfenster | Bedingungen |
|---|---|---|---|
| Pflegeanfrage wird vom Pflegesuchenden archiviert | 50 % | Innerhalb von 2 Tagen nach Zahlung | Pflegedienst hat Nachricht geschrieben · Pflegesuchender hat nicht geantwortet |
| Pflegesuchender lehnt den Pflegedienst ab | 50 % | Innerhalb von 5 Tagen nach Zahlung | Pflegedienst hat Nachricht geschrieben · Pflegesuchender hat nicht geantwortet |
| Chat-Inaktivität (längere Zeit ohne Nachrichten) | 50 % | Ohne festes Zeitfenster | Pflegedienst hat Nachricht geschrieben · Pflegesuchender hat nicht geantwortet |
| Pflegesuchender löscht sein Konto | 50 % | Innerhalb von 7 Tagen nach Zahlung | Pflegedienst hat Nachricht geschrieben · Pflegesuchender hat nicht geantwortet |
3. Kein Anspruch auf Gutschrift
Eine Gutschrift erfolgt insbesondere nicht, wenn:
- der Pflegedienst den Vermittlungsvorgang selbst beendet hat (eigener Rückzug),
- die Vermittlung erfolgreich abgeschlossen wurde (Auswahl durch den Pflegesuchenden),
- der Pflegedienst keine Nachricht im Chat geschrieben hat (eigene Untätigkeit),
- eine echte Konversation stattgefunden hat (der Pflegesuchende hat geantwortet),
- das jeweils angezeigte Zeitfenster überschritten wurde.
4. Verfahren
Gutschriften werden in der Regel automatisch und systemgesteuert geprüft. Manuelle Anträge sind nicht erforderlich. Gewährte Gutschriften werden Ihrem Plattform-Guthaben zugeführt. PflegeMatch entscheidet jeweils nach billigem Ermessen.
5. Änderungen dieser Übersicht
Diese Übersicht spiegelt die aktuell auf der Plattform hinterlegten Kulanzregeln wider. Änderungen können jederzeit erfolgen; maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Prüfung gültige Stand. Eine Pflicht zur Vorankündigung besteht nicht. Maßgeblich für die rechtliche Bewertung sind die Nutzungsbedingungen für Pflegedienste (§ 6).