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Pflegegrad

Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat richtig nutzen

Der Entlastungsbetrag ist die am häufigsten verschenkte Leistung der Pflegeversicherung. Wer das Erstattungsprinzip versteht, holt sich spürbare Entlastung in den Alltag.

Leistung 2026Der Entlastungsbetrag
Entlastungsbetrag131 €pro Monat
Übers Jahr1.572 €ansammelbar
AuszahlungErstattunggegen Beleg
Anspruchab Grad 1alle Pflegegrade

Ungenutzte Beträge lassen sich noch im Folgejahr nachholen.

Inhalt dieses Beitrags

Die unterschätzten 131 Euro

Kurz gesagt: Pflegebedürftige aller Pflegegrade in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Belege erstattet und ist zweckgebunden, etwa für anerkannte Alltagsunterstützung, Tages- und Kurzzeitpflege oder bestimmte Leistungen ambulanter Dienste. Wer ihn nicht abruft, lässt bis zu 1.572 Euro im Jahr liegen.

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI soll pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern. Er gilt zusätzlich zu anderen Leistungen und schon ab Pflegegrad 1, wo er der wichtigste laufende Baustein ist.

Beträge und Einzelheiten können sich ändern; verbindlich informiert die Pflegekasse. Gerade beim Entlastungsbetrag lohnt die Nachfrage, weil die anerkannten Angebote je Bundesland unterschiedlich sind.

So funktioniert das Erstattungsprinzip

Der Betrag liegt nicht als Guthaben auf einem Konto, das automatisch wirkt. Der Ablauf ist immer gleich: Sie nutzen eine anerkannte Leistung, es entsteht eine Rechnung, und die Pflegekasse erstattet die Kosten bis zur Höhe des verfügbaren Betrags. Viele Anbieter bieten die Abtretung an und rechnen direkt mit der Kasse ab; dann müssen Sie nicht in Vorleistung gehen.

Heben Sie Rechnungen und Nachweise auf und reichen Sie sie zeitnah ein. Nicht ausgeschöpfte Beträge eines Kalenderjahres können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden, danach verfallen sie (§ 45b SGB XI). Bis Ende Juni lässt sich also noch Restbudget aus dem Vorjahr nutzen.

Wofür der Betrag eingesetzt werden kann

Typische Verwendungen sind nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Haushaltshilfen, Betreuungsgruppen oder Alltagsbegleitung, außerdem Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste. Wichtig ist das Wort „anerkannt": Eine beliebige private Hilfe ohne Anerkennung kann meist nicht abgerechnet werden, auch wenn sie gut arbeitet.

Ab Pflegegrad 2 gibt es zusätzlich den Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 Prozent des ambulanten Sachleistungsbetrags können für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden. Das ist ein eigener Mechanismus neben dem Entlastungsbetrag und lohnt sich, wenn die Sachleistung nicht ausgeschöpft wird.

Warum so viel Geld ungenutzt bleibt

Drei Gründe sehen wir immer wieder: Familien kennen den Anspruch nicht, sie scheuen die Belegabrechnung, oder sie finden kein anerkanntes Angebot in der Nähe. Gegen alle drei hilft ein einziger Schritt: bei Pflegekasse oder Pflegeberatung eine Liste der anerkannten Angebote für die eigene Region anfordern und ein Angebot testweise nutzen. Regelmäßige kleine Entlastung, etwa eine wöchentliche Haushaltshilfe, wirkt oft stärker als eine große Einzelaktion.

Einordnung neben den anderen Bausteinen

Der Entlastungsbetrag ist die Alltagsschicht der Pflegeversicherung. Für den Ausfall der Hauptpflegeperson gibt es die Verhinderungspflege, für die laufende Versorgung Pflegegeld und Sachleistung; was bei welchem Grad gilt, zeigen Pflegegrad 1: Welche Leistungen es wirklich gibt und Pflegegrad 2: Diese Leistungen stehen Ihnen zu. Wie sich Kosten beim ambulanten Dienst insgesamt zusammensetzen, erklärt Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?; den Überblick gibt Pflegegrad verstehen.

Anerkannte ambulante Dienste in Ihrer Region finden Sie zum Beispiel im öffentlichen Pflegedienst-Verzeichnis; ob ein Angebot für den Entlastungsbetrag abrechenbar ist, klären Sie vor der Beauftragung mit Anbieter und Kasse.

Kurz erklärt

Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat richtig nutzen

Das Kurzvideo erklärt Anspruch, Erstattungsprinzip und typische Einsatzmöglichkeiten des Entlastungsbetrags.

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Es gibt einhunderteinunddreißig Euro im Monat, die den meisten Familien zustehen. Und die kaum jemand abruft. Der Entlastungsbetrag. Den bekommst du schon ab Pflegegrad eins, zusätzlich zu allem anderen. Der Haken ist: Das Geld wird nicht überwiesen. Du nutzt eine anerkannte Hilfe, reichst die Rechnung ein, und die Kasse erstattet. Bezahlen kannst du damit zum Beispiel eine Haushaltshilfe, eine Alltagsbegleitung oder Tagespflege. Frag bei deiner Pflegekasse nach der Liste der anerkannten Angebote in eurer Region. Ohne die geht es nicht. Aufs Jahr gerechnet sind das über fünfzehnhundert Euro. Es wäre schade, sie liegen zu lassen.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?

Nicht als Bargeld im Voraus. Der Betrag von bis zu 131 Euro monatlich ist zweckgebunden: Sie nutzen anerkannte Leistungen, reichen die Belege bei der Pflegekasse ein und bekommen die Kosten bis zur Höhe des verfügbaren Betrags erstattet. Viele Anbieter rechnen auf Wunsch auch direkt mit der Kasse ab.

Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Unter anderem für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, für Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege und für bestimmte Leistungen ambulanter Dienste. Was in Ihrem Bundesland konkret anerkannt ist, erfahren Sie bei Pflegekasse oder Pflegeberatung.

Verfällt der Betrag, wenn ich ihn nicht nutze?

Nicht sofort: Wird der Betrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Teil in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden (§ 45b SGB XI); danach verfällt er. Wer den Betrag regelmäßig einsetzt, verschenkt nichts.

Nachvollziehbar

Quellen

  1. § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag – Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  2. Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag – Bundesministerium für Gesundheit