Pflegegrad
Pflegegrad beantragen: Antrag, Begutachtung, Punkte
Der Weg zum Pflegegrad ist planbar: Antrag stellen, Begutachtung ehrlich vorbereiten, Punktelogik verstehen. Wer den Ablauf kennt, verschenkt keine Zeit und keine Ansprüche.
- 1
Antrag stellen
Formlos bei der Pflegekasse. Eingangsdatum sichern.
- 2
Begutachtung
MD oder Medicproof prüft nach dem Punktesystem.
- 3
Termin vorbereiten
Den Alltag realistisch schildern, nichts beschönigen.
- 4
Bescheid prüfen
Punkte nachvollziehen, bei Bedarf Widerspruch.
Inhalt dieses Beitrags
Der Ablauf in vier Schritten
Kurz gesagt: Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse. Danach begutachtet in der Regel der Medizinische Dienst die Selbstständigkeit anhand gewichteter Lebensbereiche; aus den Gesamtpunkten ergibt sich der Grad, von 12,5 Punkten für Pflegegrad 1 bis 90 und mehr für Pflegegrad 5. Für die Entscheidung gilt eine Frist von 25 Arbeitstagen. Leistungen gibt es frühestens ab dem Antragsmonat, deshalb nicht warten.
Viele Familien zögern den Antrag hinaus, weil sie den Aufwand fürchten oder das Gefühl haben, „noch geht es ja". Beides kostet bares Geld und Unterstützung, denn ohne Antrag läuft nichts. Der Ablauf ist überschaubar: Antrag stellen, Begutachtung vorbereiten, Termin wahrnehmen, Bescheid prüfen.
Dieser Beitrag erklärt den Weg allgemein und ersetzt keine Beratung durch Pflegekasse oder Pflegeberatung und keine Rechtsberatung zu einem konkreten Bescheid.
Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Zuständig ist die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person; sie gehört zur Krankenkasse. Der Antrag ist formlos möglich, ein Anruf mit anschließender schriftlicher Bestätigung genügt. Antragsteller ist die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person. Nach einem erstmaligen Antrag muss die Kasse zudem einen konkreten Beratungstermin anbieten, der spätestens zwei Wochen nach Antragseingang stattfindet, oder einen Beratungsgutschein ausstellen (§ 7b SGB XI). Nutzen Sie diese Beratung, sie ordnet die nächsten Schritte kostenlos ein.
Schritt 2: Die Begutachtung verstehen
Die Begutachtung schaut nicht auf Diagnosen, sondern auf Selbstständigkeit: Was kann die Person allein, wobei braucht sie Hilfe? Bewertet werden gewichtete Lebensbereiche nach § 15 SGB XI, darunter Mobilität (10 Prozent), kognitive und kommunikative Fähigkeiten zusammen mit Verhaltensweisen (15 Prozent), Selbstversorgung als größter Block (40 Prozent), der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 Prozent) und die Gestaltung des Alltagslebens (15 Prozent).
Aus den Modulen ergeben sich Gesamtpunkte und daraus der Grad:
| Pflegegrad | Gesamtpunkte (§ 15 SGB XI) |
|---|---|
| 1 | ab 12,5 bis unter 27 |
| 2 | ab 27 bis unter 47,5 |
| 3 | ab 47,5 bis unter 70 |
| 4 | ab 70 bis unter 90 |
| 5 | ab 90 bis 100 |
Schritt 3: Den Termin ehrlich vorbereiten
Führen Sie in den Tagen vor dem Termin ein einfaches Protokoll: Wobei war Hilfe nötig, wie oft, wie lange? Legen Sie Medikamentenplan, Arztberichte und Hilfsmittel bereit und sorgen Sie dafür, dass eine Person dabei ist, die den Alltag wirklich kennt. Beschreiben Sie auch die schlechten Tage. Viele Pflegebedürftige reißen sich beim Besuch zusammen; das ist menschlich, führt aber zu einem Bild, das mit dem Alltag wenig zu tun hat. Übertreiben ist genauso falsch wie Beschönigen, es geht um ein ehrliches Bild.
Für eine erste unverbindliche Selbsteinschätzung vorab kann der Pflegegrad-Rechner helfen; er ersetzt keine Begutachtung und keinen Bescheid.
Schritt 4: Bescheid prüfen und weitergehen
Die Entscheidung muss laut Bundesgesundheitsministerium grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang fallen; in besonderen Situationen gelten kürzere Fristen. Prüfen Sie den Bescheid in Ruhe: Passt die beschriebene Situation zur Realität? Wenn nicht, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen; den Ablauf mit Fristen und Begründung erklärt Pflegegrad-Widerspruch: Frist, Begründung, Erfolgsaussichten. Bei einer späteren deutlichen Verschlechterung ist ein Höherstufungsantrag der richtige Weg.
Welche Leistungen der bewilligte Grad öffnet, zeigen Pflegegrad 1: Welche Leistungen es wirklich gibt und Pflegegrad 2: Diese Leistungen stehen Ihnen zu; den Gesamtüberblick gibt Pflegegrad verstehen. Wie aus dem Bescheid tatsächliche Versorgung wird, beschreibt Pflegegrad da, wie finde ich jetzt einen Pflegedienst?.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Wo und wie stelle ich den Antrag auf einen Pflegegrad?
Bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person; sie ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Der Antrag ist formlos möglich, auch telefonisch mit schriftlicher Bestätigung. Leistungen gibt es frühestens ab Antragstellung, deshalb lohnt es sich, früh zu stellen.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 gilt ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten im Begutachtungsinstrument (§ 15 SGB XI). Die Punkte ergeben sich aus gewichteten Modulen, in denen die Selbstständigkeit im Alltag eingeschätzt wird; am stärksten zählt die Selbstversorgung mit 40 Prozent.
Wie lange dauert die Entscheidung über den Antrag?
Laut Bundesgesundheitsministerium gilt eine gesetzliche Frist von 25 Arbeitstagen ab Antragseingang; in besonderen Situationen, etwa im Krankenhaus, gelten kürzere Fristen. Fragen Sie bei Verzögerung aktiv nach.
Nachvollziehbar
Quellen
- § 15 SGB XI: Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit – Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
- Pflegebedürftig, was nun? – Bundesministerium für Gesundheit
- Beratungstermin und Beratungsgutschein nach § 7b SGB XI – Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz