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Pflegegrad

Pflegetagebuch: Vorlage und ausgefülltes Beispiel für die Begutachtung

Ein Pflegetagebuch hält fest, wobei ein Mensch im Alltag Unterstützung braucht. Mit der Druckvorlage und einem fiktiven Beispiel können Sie die Begutachtung vorbereiten, ohne selbst Punkte vergeben zu müssen.

Inhalt dieses Beitrags

Pflegetagebuch-Vorlage zum Ausdrucken

Ein Pflegetagebuch ist eine persönliche Aufzeichnung über den Unterstützungsbedarf im Alltag. Es hilft bei der Begutachtung, konkrete Situationen zu schildern: Was gelingt selbstständig, wobei hilft jemand und wie häufig ist diese Hilfe nötig?

Kostenlose Pflegetagebuch-Vorlage mit ausgefülltem Beispiel öffnen

Die Vorlage enthält ein leeres Tagesblatt mit Platz für zwei Beobachtungen und ein getrenntes, fiktives Beispiel. Öffnen Sie die Druckfunktion Ihres Browsers. Dort können Sie auch „Als PDF speichern“ wählen, sofern Ihr Gerät das anbietet. Für weitere Einträge drucken Sie das leere Tagesblatt mehrfach aus. Eine Anmeldung ist dafür nicht nötig.

Tagebuch in der App führen: In der PflegeMatch-App halten Sie die Einträge am Handy fest und teilen das Tagebuch vor dem Termin als PDF. Ein Konto brauchen Sie dafür nicht. Die App gibt es im App Store und bei Google Play.

Die Vorlage richtet sich an Erwachsene. Sie ist kein Formular des Medizinischen Dienstes und berechnet keinen Pflegegrad. Bei Kindern gelten altersbezogene Bewertungsregeln. Für den Pflegegrad zählen die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten in den gesetzlich festgelegten Lebensbereichen; eine Summe von Pflegeminuten liefert das Ergebnis nicht.

Was gehört in einen Eintrag?

Beschreiben Sie eine beobachtete Situation so, dass eine fremde Person die nötige Unterstützung nachvollziehen kann. „Hilfe beim Anziehen“ lässt offen, was genau übernommen wurde.

FeldDas schreiben Sie auf
Datum, Tageszeit und TätigkeitWann war die Situation? Ging es etwa um das Aufstehen oder das Trinken?
Was gelang selbstständig?Welche Teile der Tätigkeit gelangen ohne Hilfe einer anderen Person? Welche Hilfsmittel wurden dabei benutzt?
Welche Hilfe war nötig?Was musste jemand bereitstellen, erklären, erinnern, beaufsichtigen oder übernehmen? Wer hat geholfen?
Wie häufig?Notieren Sie konkrete Wiederholungen im beobachteten Zeitraum. Kennzeichnen Sie Schätzungen als solche.
Besonderheiten und offene FragenWar der Tag ungewöhnlich? Gab es einen Bedarf, für den gerade niemand helfen konnte? Was möchten Sie beim Termin ansprechen?

Auch mit einem Hilfsmittel kann eine Tätigkeit selbstständig gelingen. Schreiben Sie beispielsweise auf, ob jemand mit dem Rollator allein durch die Wohnung geht oder zusätzlich eine andere Person braucht. Beschreiben Sie bei einer Beaufsichtigung, weshalb sie nötig war und was die helfende Person tatsächlich tun musste.

Wenn mehrere Menschen unterstützen, können sie ihre Beobachtungen auf demselben Tagesblatt ergänzen. Ein Kürzel zeigt, von wem ein Eintrag stammt. Halten Sie eigene Beobachtungen und Erzählungen anderer auseinander.

Welche Lebensbereiche sollten Sie berücksichtigen?

Für die Ermittlung des Pflegegrads werden sechs Bereiche bewertet. Nutzen Sie die folgenden Fragen als Erinnerungshilfe; sie ersetzen nicht die einzelnen Kriterien der Begutachtung.

BereichMögliche Beobachtung für Ihr Tagebuch
MobilitätGelingt das Aufstehen vom Stuhl? Welche Hilfe ist beim Treppensteigen nötig?
Kognitive und kommunikative FähigkeitenFindet sich die Person zu Hause zurecht? Kann sie mitteilen, was sie braucht?
Verhaltensweisen und psychische ProblemlagenWann ist etwa wegen nächtlicher Unruhe oder Ängsten Unterstützung erforderlich?
SelbstversorgungWas gelingt beim Waschen, Anziehen, Essen oder Toilettengang?
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten AnforderungenWelche Hilfe ist beispielsweise beim Umgang mit verordneten Medikamenten nötig?
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer KontakteKann die Person ihren Tagesablauf gestalten und Kontakt zu anderen aufnehmen?

Sie müssen Ihren Eintrag keinem Modul sicher zuordnen. Eine verständliche Beschreibung genügt als Gesprächsgrundlage. Über die fachliche Zuordnung und Bewertung entscheidet die Begutachtung.

Ausgefülltes Beispiel: ein fiktiver Tag

Die folgenden Einträge sind frei erfunden. Sie zeigen die Schreibweise und gehören zu keinem echten Menschen. Daraus lässt sich kein Pflegegrad ableiten. Beschreiben Sie in Ihrem Tagebuch die tatsächliche Situation. Kennzeichnen Sie Berichte anderer als solche.

Morgens: Anziehen

„Die Hose wurde bereitgelegt. Im Sitzen steckte die Person die Beine selbst in die Hosenbeine. Der Sohn zog die Hose anschließend hoch und schloss den Knopf, weil die Person beides nicht allein schaffte. Beim Anziehen des Oberteils brauchte sie heute keine Hilfe. Einmal am Morgen beobachtet.“

Nachmittags: Trinken

„Das gefüllte Glas stand in Reichweite. Die Person trank erst nach einer Erinnerung. Sie hielt das Glas und trank dann selbst. Im beobachteten Zeitraum am Nachmittag war bei drei Gelegenheiten eine Erinnerung nötig. Ob es vormittags ebenso war, habe ich nicht beobachtet.“

Nachts: Orientierung

„Um 2:10 Uhr fand die Person den Weg vom Schlafzimmer zur Toilette nicht. Die Tochter zeigte ihr den Weg und begleitete sie zurück. Das Gehen gelang ohne körperliches Stützen. Weitere Hilfe beim Toilettengang war in dieser Situation nicht nötig. In dieser Nacht einmal beobachtet.“

Die Einträge halten fest, welche Hilfe nötig war und welche Fähigkeiten vorhanden waren. Angaben wie „immer“ oder „nie“ wären aus einem einzelnen beobachteten Tag nicht ableitbar.

Wie lange sollten Sie das Pflegetagebuch führen?

Beginnen Sie möglichst vor dem Begutachtungstermin und schreiben Sie täglich mit. Die Checkliste von gesund.bund.de empfiehlt einen längeren Zeitraum, ohne eine feste Zahl von Tagen vorzugeben.

Halten Sie Unterschiede zwischen Tagen und Nächten fest. Falls eine Tätigkeit während Ihrer Aufzeichnungen nicht vorkommt, etwa ein seltener Arztbesuch, können Sie sie gesondert ergänzen. Geben Sie an, worauf die Information beruht. Sie müssen keine Lücken aus dem Gedächtnis mit scheinbar genauen Uhrzeiten füllen.

Bei wenig Vorlauf nehmen Sie die vorhandenen Aufzeichnungen mit. Warten Sie mit dem Pflegegrad-Antrag nicht darauf, dass Ihr Tagebuch vollständig ist. Das Tagebuch unterstützt das Gespräch; es ersetzt den Antrag nicht.

Was nehmen Sie zur Begutachtung mit?

Legen Sie die Aufzeichnungen zusammen mit den angefragten Unterlagen bereit. Dazu können aktuelle Arztberichte, der Medikamentenplan und eine vorhandene Pflegedokumentation gehören. Mit dem Einverständnis der betroffenen Person kann jemand am Gespräch teilnehmen, der sie im Alltag unterstützt oder ihre Situation gut kennt.

Markieren Sie vorab die Stellen, die Sie unbedingt besprechen möchten. Sprechen Sie auch über Aufgaben, die an einem besonders guten Tag gelingen, sonst aber Unterstützung erfordern. Erläutern Sie, wie häufig das vorkommt. Die Pflegekasse entscheidet anschließend auf Grundlage des Gutachtens über den Pflegegrad.

Bewahren Sie eine Kopie der Unterlagen auf, die Sie abgeben. Das ausgefüllte Tagebuch enthält persönliche Gesundheitsinformationen. Teilen Sie es gezielt mit den an Beratung und Begutachtung beteiligten Personen. Für die Nutzung unserer leeren Druckvorlage müssen Sie keine Gesundheitsdaten an PflegeMatch senden.

Was lässt sich aus den Aufzeichnungen ableiten?

Die Notizen machen sichtbar, welche Tätigkeiten Unterstützung erfordern. Mit dem Pflegegradrechner können Sie sich anschließend unverbindlich mit den Bewertungsbereichen vertraut machen. Eine Einschätzung ersetzt weder das Gutachten noch den Bescheid der Pflegekasse.

Ist bereits ein Bescheid da und fehlen im Gutachten wesentliche Beobachtungen, hilft unser Artikel zum Pflegegrad-Widerspruch bei den nächsten Schritten. Übertragen Sie die fiktiven Beispiele aus diesem Artikel nicht in eine Begründung. Entscheidend ist die tatsächliche Situation der betroffenen Person.

Kurz erklärt

Pflegetagebuch führen: Was in die Einträge gehört

Das Kurzvideo erklärt, was in einen Eintrag im Pflegetagebuch gehört und wo es die kostenlose Vorlage gibt.

Video-Transkript lesen

Bei der Begutachtung hat deine Mutter ausgerechnet einen guten Tag? Dann zeigt ein Pflegetagebuch, wie der Alltag sonst aussieht. Minuten musst du dafür nicht zählen. Für den Pflegegrad zählt, wie selbstständig jemand im Alltag ist. Schreib lieber konkrete Situationen auf. Was hat allein geklappt, wobei musste jemand helfen, und wie oft? Auch Kleinigkeiten gehören dazu, zum Beispiel wenn du Essen und Trinken hinstellst. Schreib auch auf, was nachts passiert. Am besten fängst du früh vor dem Termin an und schreibst jeden Tag mit. In unserem Ratgeber findest du eine kostenlose Vorlage zum Ausdrucken, mit einem ausgefüllten Beispiel.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Ist ein Pflegetagebuch für die Begutachtung Pflicht?

Ein selbst geführtes Pflegetagebuch ist eine freiwillige Vorbereitungshilfe. Die Begutachtungs-Richtlinien bitten darum, vorhandene Tagebücher und vergleichbare Aufzeichnungen bereitzulegen. Beachten Sie zusätzlich die Hinweise zu Unterlagen in Ihrer Terminankündigung.

Gibt es die Vorlage als PDF?

Die kostenlose Vorlage öffnet sich als druckfertige HTML-Seite. Über die Druckfunktion Ihres Browsers können Sie sie auf Papier ausdrucken oder, wenn angeboten, als PDF speichern. Das leere Tagesblatt ist für handschriftliche Einträge gedacht.

Muss ich die Pflegezeit in Minuten aufschreiben?

Für diese Vorlage brauchen Sie keine Minuten zu addieren. Beim Pflegegrad werden Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten bewertet. Beschreiben Sie die benötigte Hilfe und ihre Häufigkeit. Zeitangaben können eine Situation ergänzen, ergeben aber für sich keinen Pflegegrad.

Kann ich das Pflegetagebuch für einen Höherstufungsantrag nutzen?

Ja. Notieren Sie insbesondere, welche Unterstützung seit der letzten Begutachtung neu oder häufiger nötig ist und seit wann. Eine einzelne schlechtere Nacht allein beschreibt noch keine dauerhafte Veränderung. Die Einordnung erfolgt in der Begutachtung.

Nachvollziehbar

Quellen

  1. Begutachtungs-Richtlinien, insbesondere Abschnitte 3.2.2.1 und 5.5 – Medizinischer Dienst Bund
  2. Pflegebegutachtung: Vorbereitung und Pflegetagebuch – Bundesministerium für Gesundheit
  3. Checkliste zur Pflegebegutachtung – Bundesministerium für Gesundheit
  4. Informationen für Versicherte zur Pflegebegutachtung – Medizinischer Dienst Bund
  5. SGB XI: § 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und Bundesamt für Justiz
  6. SGB XI § 15: Ermittlung des Pflegegrads – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und Bundesamt für Justiz
Fachlich geprüft

Hosam Chafei